Beides sind zwei gemeinnützige bürgerschaftliche Organisationen. Die Stiftung wurde am 11. November 2011 errichtet, der Verein am 18. April 2013. Weil die deutsche Stiftung auch Gelder zum Landerwerb an den mexikanischen Verein überwies, sind in den Grundbüchern der Immobilien nach Zivilrecht Dienstbarkeiten zugunsten der deutschen Stiftung eingetragen. Diese Dienstbarkeiten besagen, dass der mexikanische Verein ohne Zustimmung der deutschen Stiftung keinen Baum fällen und keinen Quadratmeter Land verkaufen darf.